Der Gang vor das Familiengericht ist kein leichter, zumal dieser für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder, eine große Belastung darstellt. Ist er trotzdem notwendig, unterstützen und beraten wir Sie gerne mit unserer Expertise sowie der notwendigen Sensibilität in allen Bereichen des Familien- und Partnerschaftsrechts: Sowohl bei Fragen zu den rechtlichen Folgen einer Eheschließung bzw. eingetragenen Partnerschaft, Scheidungen, Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren, Patchwork-Konstellationen sowie spezifischen familien- bzw. partnerschaftlichen Fragen von LGBTQI+ Personen.
Immer mehr Menschen verzichten auf die Eheschließung, stehen bei einer Trennung aber vor ähnlichen Problemen wie im Fall einer Scheidung. Die damit verbundenen Herausforderungen lösen im einen wie im anderen Fall nicht selten ein gewisses Ohnmachtsgefühl aus, oftmals aufgrund psychischen Drucks durch ehemalige Partner*innen, das durch eine verlässliche umsetzungsstarke Rechtsvertretung abgefedert werden kann. Mit unserer Expertise und unserem unermüdlichen Engagement setzen wir uns für Sie ein und verhelfen Ihrem Anliegen zum Durchbruch.
Um solche Probleme insbesondere für unverheiratete Paare zu vermeiden, lohnen sich vorausschauende Verträge (Ehevertrag oder Vertrag zwischen Lebensgefährten). Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Errichtung Ihres Testaments, einer Obsorgevereinbarung und sonstigen für Sie als Paar auftretenden, rechtlichen Herausforderungen, wie etwa der gemeinsamen Anschaffung einer Immobilie.