Die Vertretung in erbrechtlichen Verfahren übernehmen wir gerne folgende Tätigkeiten:

  • Errichtung von Testamenten
  • Errichtung eines Erbvertrages
  • Errichtung von Schenkungsverträgen auf den Todesfall
  • Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten
  • Beratung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern
  • Testamentsanfechtungen
  • Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und Erbschaftsprozessen vor Gericht
  • Durchführung von Ausfolgungsverfahren

Bei einem Ausfolgungsverfahren wird ein ausländisches (nicht-österreichisches) Nachlasszeugnis durch Gerichtsbeschluss auch für das Gebiet Österreich anerkannt. Diese Option besteht dann, wenn der Verstorbene in Österreich bewegliches Vermögen besaß, zum Beispiel ein Bankkonto oder Aktiendepot bei einer österreichischen Bank. Wir begleiten regelmäßig Nachlassabwicklungen von MandantInnen in allen Teilen der Welt.