Als Betroffene einer Straftat haben Sie umfangreiche Opferrechte, die es im Rahmen eines Strafprozesses zu wahren gilt. Wir sind darauf spezialisiert, Ihnen eine starke Stimme in Rahmen des oftmals belastenden Strafprozesses zu geben und stehen Ihnen zur Seite, damit Sie Ihre Rechte im Strafprozess durchsetzen können. In Zusammenhang mit unserer Tätigkeit als juristische Prozessbegleitung stehen wir in Kooperation mit diversen Opferschutzeinrichtungen, die Betroffenen Unterstützung jeglicher Art, insbesondere die notwendige psychosoziale Unterstützung, zur Verfügung stellen.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, können Sie sich an 365 Tagen im Jahr an eine der Opferschutzeinrichtung wenden, zu diesen zählen etwa: Gewaltschutzzentren der einzelnen Bundesländer, Frauen- und Familienberatungsstelle TAMAR, Verbrechensopferhilfe Weisser Ring, die Möwe – Kinderschutzzentrum – Wien, Frauenberatung bei sexueller Gewalt, Beratungsstelle für Frauen uvm.